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Alt zu sein bedeutet noch lange nicht, seine Selbständigkeit
aufgeben zu müssen |
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Behandlungspflege wird von examiniertem Personal und Pflegehelfern nach Anleitung und sporadischer Überprüfung von Fachkräften nach Vorschrift des Arztes und nach eigenen fachlich fundierten Standards durchgeführt. Die Kosten hierfür werden nach Einreichung und Genehmigung der ärztlichen Verordnungen für einen begrenzten Zeitraum durch die Krankenkasse übernommen. Pflegeplanung, Pflegeprozess und Pflegeziel sind in der Dokumentation festgehalten. Für jeden Patienten besteht ein eigener Patientenstandard, der im Dokumentationssystem beschrieben ist. Beispiele für unsere Möglichkeiten:
Hauswirtschaftliche Versorgung: Kann der Pflegebedürftige seinen Haushalt alleine nicht mehr bewältigen und steht kein geeigneter Familienangehöriger zur Verfügung, so kann eine Hauswirtschaftshilfe der BRK-Sozialstation diese Aufgaben im Rahmen der Pflege mit übernehmen. Die Hilfeleistungen umfassen Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Einkaufen und Pflege der Wäsche. Diese Helfer verfügen über gute Kenntnisse und viel Geschick im Umgang mit alten Menschen. Da sie die längste Zeit beim Patienten verbringen und Probleme oder Missstände am schnellsten erkennen, sind sie das Bindeglied zwischen Pflegekräften, Senioren und Sozialstation. Die hauswirtschaftlichen Helfer arbeiten ebenfalls nach speziellen Patientenstandards und richten sich mit ihren Besuchszeiten nach den Bedürfnissen der Patienten. |
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