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Verfasser: Klemens Reindl, Hanna Hutschenreiter, aktualisiert am 22.1.07 um 20:00 Uhr

1. „Ängste schüren“

Das Bayerische Rote Kreuz stellt seit dem 2. Weltkrieg in Bayern den Rettungsdienst sicher – auch bereits zu Zeiten, in denen es weder gesetzliche noch finanzielle Regelungen gab. Das Bayerische Rote Kreuz betreibt den Rettungsdienst freiwillig für die Bürger von Bayern. Der Bürger kann sich auf das Bayerische Rote Kreuz seit Jahrzehnten verlassen und kann es auch weiterhin. Die Kosten des Rettungsdienstes sind von den Krankenkassen zu 100 Prozent zu tragen. Tun sie dies nicht, so kann z.B. der Sprit nicht mehr bezahlt werden. Also verursachen die Krankenkassen die entsprechende Einschränkungen im Rettungsdienst.

Wenn das Bayerische Rote Kreuz auf die sich aus der gesetzeswidrigen Unterfinanzierung ergebenden Risiken hinweist, so kommt es seiner originären Aufgabe nach und schürt keine Ängste.

2. transparente und wirtschaftliche Geschäftsführung

Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre mit sämtlichen Teileinheiten des BRK liegen der AOK seit langem vor. Somit ist eine volle Transparenz gegeben. In vielen Vorbesprechungs- und Verhandlungsterminen wurden die entsprechenden Ansätze der AOK erläutert. Mit der jüngsten Erhöhung der Beitragssätze, z.B. bei der AOK Bayern von 13,6 % auf 14,5 % des Krankenkassenbeitrages, spielt sich die AOK Bayern mehrere hundert Millionen € (270 € pro Jahr und Mitglied Mehrkosten * 4,1 Millionen Mitglieder [Angabe AOK Bayern, Quelle: www.aok.de]) in die Kassen. Dieselbe Begründung, die die AOK Bayern für ihre Beitragserhöhung angibt, erkennt sie bei den Rettungsdiensten nicht an.
3. Erhöhung des Haushaltsansatzes

Richtig ist, dass die Krankenkassen uns in den Verhandlungen eine geringfügige Erhöhung des Rettungsdiensthaushaltes angeboten hatten. Diese Erhöhung haben sie jedoch im gleichen Atemzug wieder mit behaupteten Rückforderungen aus der Vergangenheit, die von uns seit geraumer Zeit bestritten werden, verrechnet. Damit blieb unter dem Strich weniger übrig als im Vorjahr.

4. unwirtschaftliche Strukturen

Der Rettungsdienst des Bayerischen Roten Kreuzes hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht zu werden. Die gesetzten Ziele wurden erreicht und das BRK ist heute der wirtschaftlichste Rettungsdienstbetreiber in Bayern.

Dies zeigt sich im Vergleich einer ganzen Reihe von Kennzahlen:
so liegen z.B. die Verwaltungskosten unter denen der AOK Bayern.
In der Fachkraftquote, also dem Anteil der Qualifikation des Fahrpersonals, konnten wir unseren Rettungsassistentenanteil in den letzten Jahren um rund zehn Prozent senken.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Rettungsdienst in über 80 Prozent aller Fälle bereits 45 Stunden, mehr lassen die Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer nicht zu. Krankenkassenmitarbeiter gehen in der Regel nach 38,5 Wochenstunden nach Hause.
Das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Universität München (INM) hat im Auftrag der Krankenkassen die Kosten aller bayerischen Rettungsdienste miteinander verglichen. Bei diesem Vergleich nimmt das BRK unangefochten die Spitzenposition ein und ist damit der wirtschaftlichste Rettungsdienstanbieter. Lediglich bei einer Vergleichszahl stehen wir an Platz 2, ansonsten durchgängig an Platz 1 der Wirtschaftlichkeitstabelle.


5. Verhandlungsbereitschaft

Das Bayerische Rote Kreuz ist jederzeit verhandlungsbereit, dies wurde auch den Krankenkassen im alten Jahr mündlich und schriftlich mitgeteilt. Nachdem die Kassen jedoch trotz eines mehr als akzeptablen Angebots nicht bereit waren, über unsere notwendigen Kosten zu verhandeln, musste aus verfahrenstechnischen Gründen das „Scheitern der Verhandlungen“ erklärt werden, um den Weg für das vorgeschriebene Schiedsverfahren freizumachen. Dies war die einzige Möglichkeit um den Kassen eine weitere Verzögerungs- und Hinhaltetaktik abzuschneiden.


6. Transparenz bei Gegenverrechnung

Es ist falsch, dass die Schiedsstelle 2005 eine Verrechnung der „großen Kostenbereiche gegeneinander“ beim BRK kritisiert hat. Richtig ist vielmehr, dass die Schiedsstelle 2005 für die Haushaltsplanung Kostenblöcke festgelegt hat. Regelungen für die Jahresabrechnung sind nicht Gegenstand der Schiedsstelle.

Ein Festhalten an „Haushaltsblöcken“ bei der Jahresabrechnung stellt aus unserer Sicht ein völlig überholtes System dar das wirtschaftliches Handeln verhindert. Beispiel Spritkosten: Überschreitungen durch mehr gefahrene Kilometer oder Spritpreiserhöhungen werden nicht akzeptiert und dürfen nicht durch Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Würde man dieses konsequent anwenden, hieße das, dass ein Fahrzeug z.B. im Dezember nicht mehr getankt werden dürfte und damit nicht mehr einsatzbereit wäre, obwohl in einer anderen Positionen noch Luft ist. In den Jahresabschlüssen sind die einzelnen Positionen dargestellt, so dass hier entsprechend transparent nachvollzogen werden kann. Im Übrigen haben die Kassen genau diese Verrechnungsfähigkeit in den Abschlüssen mit einigen kleinen Hilfsorganisationen jetzt vereinbart.

7. Nachforderungen

Hier werden Forderungen von rund 2,9 Millionen Euro gegen Private Rettungsdienste und 1,89 Millionen Forderungen aus dem Betrieb des Baby-Notarztdienstes Garmisch-Parten-kirchen in den letzten 25 Jahren (!) willkürlich aufgerechnet. Die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen wird von uns ebenso bestritten, wie deren Höhe.

8. Interne Querelen zwischen den RD-Organisationen

Die Verteilung der Haushaltsmittel für 2006 wurde von den Krankenkassen vorgenommen, nicht von den Rettungsdienstorganisationen. Ansonsten wäre eine Einigung z.B. mit ASB und JUH auch gar nicht möglich gewesen. „Querelen“ um die Mittelverteilung, so wie sie in der Pressemitteilung der AOK Bayern behauptet werden, gibt es nicht.

9. höherer Anteil

Bedingt durch eine neue Berechnung des Krankenkassengutachters im Bereich des Personals verschiebt sich hier der Anteil zwischen den Durchführenden zu Gunsten des BRK. Dies ist eine Konsequenz, die von uns bereits seit Jahren hartnäckig eingefordert wird, in der Vergangenheit jedoch leider nicht durchsetzbar war. Leider folgt die Kasse bei den Sachkosten nicht den Vorschlägen ihres eigenen Gutachters, sondern versucht ohne konkrete Argumente schlichtweg den Preis zu drücken.

Das Bayerische Rote Kreuz erbringt 85,86 % der Leistung des Rettungsdienstes in Bayern, die Krankenkassen bieten dem BRK jedoch lediglich 80 % der Gesamtkosten an.

Vermittlung für Rückfragen:

Hanna Hutschenreiter
LANDESPRESSESTELLE
DES BAYERISCHEN ROTEN KREUZES
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