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Hund des Mannes führt Einsatzkräfte zu seinem Herrchen – Campen & Feuer im Nationalpark verboten!

SCHÖNAU AM KÖNIGSSEE – In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 0.30 Uhr mussten Einsatzkräfte von Bergwacht, Wasserwacht und Polizei einen ortsansässigen Mann retten, der hilflos rund 30 Meter oberhalb des Wasserfall-Steigs am Königssee-Nordostufer unterhalb der Rabenwand festsaß. Wildcamper aus Spanien hatten die Hilferufe des 54-Jährigen gehört und einen Notruf bei der Polizei abgesetzt,  die mit einer Streife zunächst den Malerwinkel-Rundweg absuchte, dort ein Fahrrad mit Anhänger und einen Riesenschnauzer fand, der die Beamten genau zu der Stelle führte und bellte, wo unterhalb im Steilhang sein Herrchen festsaß.

Die Bergwacht und die BRK-Wasserwacht fuhren dann nach Rücksprache mit den Polizeibeamten, die oberhalb der Rabenwand warteten und einwiesen, mit dem Rettungsboot von der Seelände aus an den Wasserfall-Steig am Nordostufer, stiegen zu dem Mann auf und seilten ihn rund 25 Meter bis zum Steig ab. Per Boot gings zurück zur Seelände.

Campieren und Lagerfeuer sind verboten
In diesem Zusammenhang weisen die BRK-Wasserwacht und die Nationalpark-Verwaltung erneut ausdrücklich auf die Verhaltensregeln im Nationalpark hin und betonen, dass insbesondere offenes Feuer aufgrund der derzeit anhaltend trockenen Witterung extrem gefährlich ist! Wer einen Vegetations- oder Waldbrand auslöst, kann für die immens hohen Einsatzkosten und den Sachschaden zur Kasse gebeten werden. In lauen Sommernächten gemütlich am See um ein Lagerfeuer sitzen - wer wünscht sich das nicht? Leider müssen die Einsatzkräfte der BRK-Wasserwacht Berchtesgaden zur Sommerzeit während ihrer Einsatz- oder Übungsfahrten am Königssee immer wieder Gäste auf die Regeln des Nationalparks hinweisen – Schwerpunkt ist der Bereich rund um den Königsbach-Wasserfall am Nordostufer. „Drohnenflüge, Zelten, Campieren und Lagerfeuer sind im Nationalpark-Gebiet strengstens verboten“,  betont Martin Planegger, stellvertretender Technischer Leiter der örtlich zuständigen BRK-Wasserwacht-Ortsgruppe Berchtesgaden, die auch für den Naturschutz verantwortlich zeichnet. „Wir haben so ein schönes Fleckchen Natur, das sollten wir den nächsten Generationen erhalten!“ Bei fast jeder Einsatz- oder Übungsfahrt am Königssee sammeln die Ehrenamtlichen der BRK-Wasserwacht Müll und Hinterlassenschaften der Gäste auf. „An lauen Sommerabenden müssen wir immer wieder jugendliche Gruppen auf das Lagerfeuer-Verbot hinweisen“, bedauert Planegger.

Die Nationalpark-Verwaltung hat in Abstimmung mit der Seenschifffahrt und der Polizei an mehreren zentralen Stellen rund um den Königssee die Verhaltensregeln auf Schildern veröffentlicht. Wenn ein Lagerfeuer außer Kontrolle gerät, kann sich im naturbelassenen Gehölz und Untergehölz schnell ein größerer Waldbrand entwickeln. Aus diesem Grund möchten die BRK-Wasserwacht und der Nationalpark Berchtesgaden nochmals darauf aufmerksam machen, dass Zelten und das Entzünden eines Lagerfeuers im Nationalpark strengstens verboten sind. (§9, Abs.4, Nr. 4 Nationalparkverordnung). Wiederholt wurden in jüngster Zeit Wildcamper und Lagerfeuer im Gebiet des Nationalparks gemeldet. Aus diesem Grund führt die Nationalparkverwaltung derzeit wieder verstärkt Kontrollen durch.